Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1: ALLGEMEINES
Die Grundlage unserer Tätigkeit sind ausschließlich die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2: KOOPERATION DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat mit unseren Mitarbeitern kooperativ zusammenzuarbeiten. Er hat unseren Umzugsberater, vor Angebotsstellung, sämtliche ihm bekannten Arbeitserschwernisse vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, wie z.B. die Notwendigkeit einer Errichtung einer Halteverbotszone oder Selbsterrichtung für Parkmöglichkeiten(nach Absprache). Der Auftraggeber hat für z.B. vollverleimte Möbelstücke oder Polstergarnituren vorab die Prüfpflicht, dass diese durch die Türen oder Fenster der Entladestelle entladen werden können, sollten die Möbelstücke nach Transport nicht durch die Wohnungsöffnungen passen, kann nach Absprache das Möbelstück an eine separate Abladestelle Transport werden, hierfür übernimmt die Firma Müller Moving keine Haftung.
§3: ANGEBOTSSTELLUNG UND BERATUNG
Die Erstberatung, so wie die Angebotserstellung erfolgt für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Das Umzugsgut wird vor Ort mit Fotos dokumentiert, die Fotos werden ausschließlich für die Grundlage des Umzugs verwendet und anschließend auf Auftraggeber Wunsch gelöscht.
§4: AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS
Der Umfang des umzuziehenden Guts wird auf Grundlage des, vorab durch unseren Umzugsexperten mit Fotos im Angebot hinterlegt. Sollten weitere Möbelstücke nach der Besichtigung und der Angebotstellung dazu kommen, kann nach Absprache gegen Aufpreis das zusätzliche Gut transportiert/montiert werden. Ansonsten gilt hier der vereinbarte Festpreis ohne Mehrkosten für den Auftraggeber.
§5: ARBEITSERFOLG
Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber hat für z.B. vollverleimte Möbelstücke oder Polstergarnituren vorab die Prüfpflicht, dass diese durch die Türen oder Fenster der Entladestelle entladen werden können(s. §2).
§6: AUSFÜHRUNGSTERMINE
Termine müssen aus organisatorischen und praktikablen Gründen ausschließlich mit unserer Telefon Zentrale vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Monteuren. Dies kann auch schriftlich über die angegeben Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite erfolgen.
§7: PREISE
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere abgedruckten Preise. Sonderarbeiten werden separat und nach Vereinbarung abgerechnet(s. §4). Die Strom und Wassergestellung(für z.B. Nutzung des firmeneigenen Außenaufzugs oder Bohr- & Montagearbeiten), erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Bauseits und für die Firma Müller Moving ohne Kosten. Für die oben genannten Punkte gelten generell nur schriftliche Preisvereinbarungen.
§8: HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
§9: AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG
Wir übernehmen soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch: Bohrarbeiten die vom Auftraggeber an die bestimmten Stellen gewünscht wurden, zur Vorbeugung Arbeiten wir mit einem Leitungsprüfgerät, welches jedoch keine hundertpozentige Sicherheit garantiert.
Für das Gut in selbst gepackten Umzugkartons gewährt Müller Moving bei Beschädigung keine Haftung, für eine garantierte Haftung kann optional unser Verpackungsservice vorab dazu gebucht werden.
§10: LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtung insbesondere zur Mitwirkung oder Zahlung in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschluss der Geltendmachung eines höheren Schadens ohne Nachweis 15% des vereinbarten Entgelts als pauschale Entschädigung oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Die pauschale Entschädigung kann nicht bzw. in voller Höhe verlangt werden, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§11: AUFRECHNUNGSVERBOT
Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen unserer Auftraggeber gegenunsere Forderungen ist ausgeschlossen.
§12: ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Insoweit gilt bei Scheck- und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.
§13: ONLINE STREITBEILEGUNG UND ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung unsererseits, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.